Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching, Mentoring und Programme
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Coaching, Mentoring, Beratungsleistungen, Programme, Einzelgespräche und begleitende Leistungen zwischen dem Anbieter und seinen Kundinnen und Kunden.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind je nach Buchung insbesondere Einzelcoachings, Mentoring-Programme, Begleitprogramme, Online-Calls, Beratungsleistungen sowie sonstige individuell vereinbarte Unterstützungsleistungen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Angebot, der Angebotsbeschreibung oder der individuellen Vereinbarung.
3. Dauer und Umfang der Gespräche
Ein Coaching- oder Mentoring-Call dauert grundsätzlich 45 Minuten, sofern im gebuchten Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
Je nach gebuchtem Coaching oder Programm stehen der Kundin oder dem Kunden zwischen 1 und 14 Gesprächen pro Monat zu. Maßgeblich ist die Intensität des jeweils gebuchten Programms.
4. Programmlaufzeit
Die Laufzeit eines Programms richtet sich nach dem jeweils gebuchten Angebot und kann individuell unterschiedlich ausfallen.
5. Urlaubszeiten
Urlaubszeiten der Kundin oder des Kunden gelten nicht als Abzug von Coaching-Zeit. Der gebuchte Nutzungs- oder Betreuungszeitraum verkürzt sich daher nicht allein dadurch, dass sich die Kundin oder der Kunde im Urlaub befindet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
6. Terminvereinbarung, Absage und No-Show
Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird der Termin mit 100 % des vereinbarten Preises berechnet.
Im Rahmen eines Mentoring-Programms gilt ein Termin als durchgeführt, wenn der Coach zum vereinbarten Zeitpunkt anwesend ist und 7 Minuten auf die Kundin oder den Kunden gewartet hat.
Erscheint die Kundin oder der Kunde nicht innerhalb dieser 7 Minuten zum vereinbarten Termin, besteht kein Anspruch auf Durchführung, Verlängerung oder Nachholung des Termins. Der Termin gilt in diesem Fall als gehalten bzw. verbraucht.
7. Mehrstunden
Sofern im Rahmen eines Programms der vereinbarte Leistungsumfang überschritten wird, gilt eine Kulanzzeit von bis zu 4 Stunden pro Programm.
Darüber hinausgehende Mehrstunden werden mit einem zusätzlichen Honorar in Höhe von 129,00 € pro Stunde berechnet.
8. Zahlung und Ratenzahlung
Es gelten die jeweils zum Buchungszeitpunkt ausgewiesenen Preise.
Eine Ratenzahlung ist, soweit angeboten, insbesondere über
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PayPal 0 %-Finanzierung
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Klarna Ratenkauf
möglich.
Die Genehmigung, Durchführung und Vertragsbedingungen einer Finanzierung oder Ratenzahlung über externe Zahlungsdienstleister liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des jeweiligen Zahlungsanbieters. Es gelten ergänzend deren jeweilige Geschäftsbedingungen.
9. Vorzeitiger Abbruch eines Programms
Wird ein gebuchtes Programm durch die Kundin oder den Kunden vorzeitig beendet oder abgebrochen, bleibt die Vergütung für das gebuchte Programm grundsätzlich bestehen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Ein noch offener Differenzbetrag wird zum nächsten Monatsende nach Erklärung des Abbruchs oder der Beendigung fällig.
Beispiel:
Erfolgt der Abbruch am 10.04.2025, wird der offene Differenzbetrag zum 31.05.2025 fällig.
In diesem Fall wird eine Rechnungskorrektur oder Abschlussrechnung erstellt.
10. Betreuung durch mehrere Coaches
Je nach gebuchtem Programm stehen der Kundin oder dem Kunden 2 bis 3 Coaches als Ansprechpartner zur Seite.
Dies dient einer kontinuierlichen Begleitung, unterschiedlichen fachlichen Perspektiven und der Vermeidung einer einseitigen persönlichen Abhängigkeit von nur einer einzelnen Person.
Ein Anspruch auf Betreuung ausschließlich durch eine bestimmte Person besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
11. Kein Heilversprechen / keine Therapie
Die angebotenen Leistungen stellen Coaching-, Mentoring- und Beratungsleistungen dar. Sie ersetzen keine psychotherapeutische, psychiatrische oder medizinische Behandlung.
Es wird kein Heilversprechen abgegeben. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.
12. Transkription von Videocalls
Videocalls können zur Dokumentation des Gesprächsverlaufs, zur Sicherstellung der Kontinuität der Begleitung und zum Leistungsnachweis transkribiert werden.
Die Transkription erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten ausdrücklichen Einwilligung der Kundin oder des Kunden.
Ohne diese Einwilligung findet keine Transkription statt.